Ausstellungsdatum: Welches Datum muss das Arbeitszeugnis tragen?

Ausstellungsdatum Arbeitszeugnis
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Eine der heikelsten, leider auch am häufigsten missbrauchten Formvorschriften stellt die des Ausstellungsdatums dar. Grundsätzlich gilt: Das Zeugnisdatum, das wahlweise zu Anfang oder am Schluss eines Arbeitszeugnisses gesetzt werden kann, stimmt im Idealfall mit dem innerhalb des Zeugnistextes erwähnten Beschäftigungsende überein. Eine jede Abweichung davon wird negativ interpretiert. Und: Je weiter entfernt die beiden Daten voneinander liegen, desto kritischer ist die ganze Angelegenheit! Als Beispiel: Wenn Sie zum 31. Dezember gekündigt haben/wurden, das Ausstellungsdatum aber den 20. Februar angibt, wird ein fachkundiger Leser darin einen Hinweis auf eine Trennung im Streit oder schlimmstenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung sehen. Wird als Datum der 3. Januar genannt, ist man eher dazu geneigt, es aufgrund einiger Feiertage und etwas Weihnachtshektik zu entschuldigen. Optimal ist es trotzdem nicht.

Häufig zu beobachten ist leider die Praxis, als Ausstellungsdatum den letzten Arbeitstag des Angestellten zu verwenden. Da jedoch viele Arbeitnehmer am Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses Resturlaub nehmen oder im Falle von Streitigkeiten oder Mobbing die letzte Zeit krank geschrieben sind, entsteht ein so genanntes "krummes" Datum, das ebenfalls wieder auf Komplikationen (z.B. fristlose Kündigung!) hinweisen kann, auch wenn die Ausstellung des Zeugnisses vor dem tatsächlichen Beschäftigungsende stattfindet. Bestehen Sie in diesem Fall auf den offiziell letzten Arbeitstag als Ausstellungsdatum, um Missverständnisse zu vermeiden.

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